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Mobilitätskonzept

Reduzierung des Stellplatzschlüssels anhand alternativer Mobilitätsangebote | Beispiel Stadt München

Im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilität gibt es die Möglichkeit, den Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau zu reduzieren. Voraussetzung dazu ist die Vorlage eines fundierten Mobilitätskonzeptes, das die Kompensation der fehlenden Stellplätze durch alternative Mobilitätsangebote sicherstellt.

Über den abgesenkten Stellplatzrichtwert im geförderten Wohnungsbau hinaus können damit bei allen Wohnbauvorhaben ab zehn Wohneinheiten Stellplätze reduziert werden.

Reduzierungen bis zum Mobilitätsfaktor (MF) 0,8

Für die Reduzierung des Stellplatzschlüssels sind diese wesentlichen Kriterien zu erfüllen:

  • gute ÖPNV-Anbindung (U-/S-Bahn, Tram, Metrobus)
  • gute Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • Stellplätze verbleiben im Gemeinschaftseigentum oder
  • 10 Prozent der Stellplätze werden als Gemeinschaftseigentum nicht auf Dauer vermietet
  • mindestens ein Fahrradabstellplatz je 30 Quadratmeter Wohnfläche
  • Abstellfläche für fahrradbasierte Sharing-Angebote und mindestens ein Angebot für Lastentransporte

Individuelle Reduzierungen unter Mobilitätsfaktor (MF) 0,8

Für weitere Reduzierungen sind zusätzlich umfangreiche Kompensationsmaßnahmen erforderlich und im Vorfeld des Bauantrags mit dem Mobilitätsreferat GB1 abzustimmen.

Zu beachten ist, dass bei einer Absenkung des Mobilitätsfaktors unter 0,5 immer die Nachrüstbarkeit auf einen Stellplatzrichtwert 0,5 nachzuweisen ist.

Eine Absenkung ist in besonderen Fällen maximal bis zum MF 0,3 möglich.

Das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Formular ist als Teil des Stellplatznachweises Bestandteil der Baugenehmigung.

Quelle: stadt.muenchen.de/infos/mobilitaetskonzept.de, abgerufen 27.04.2022

  • Links

P-315

Mobilitätskonzept Landeshauptstadt München 
www./stadt.muenchen.de

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