Themen

Gemeinschaftlich bauen und wohnen

Räume gemeinschaftlich entwickeln und betreiben

in Wohn- und Hausgemeinschaften gemeinsam zuständig sein

Age-Dossier 2015, Gemeinschaftsräume für alle Generationen, Cover

(CH) Stiftung Age | PDF

Gemeinschaftsräume für alle Generationen

Wo werden die Weichen gestellt in Planung und Betrieb, für Akzeptanz durch die Bewohner?

Experteninterviews und Projektbeispiele mit Fokus auf  Siedlungen und Häusern, die keinen wohngemeinschaftlichen Ansatz im engeren Sinne verfolgen.

#Soziokratie

Systemisches Konsensieren

Eine Alternative zur mehrheitlichen Abstimmung bei gemeinschaftlichen Entscheidungen.

„Entscheidungen herbeiführen, die von allen mitgetragen werden. Widerstände, Einwände und Bedenken respektieren.“

Bauzentrum München: Infoblatt WEG 02 systemisches Konsensieren
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„Da beim Systemischen Konsensieren unterschiedliche Meinungen in ihrer Vielfalt akzeptiert werden, bleiben Gruppen auch in komplexen Situationen handlungsfähig. Und zwar nicht, weil eine Einzelperson die Führung übernimmt, sondern weil die Gruppe gemeinsam nach einer Lösung sucht, die am wenigsten abgelehnt wird und damit die größte Akzeptanz erfährt.“

Quelle: sk-prinzip.eu, Abruf 27.04.2022

Mitbauzentrale | Beratungsstelle

Mitbauzentrale

Beratung für gemeinschaftsorientiertes Wohnen in München und Umland.

Wie bleiben Räume flexibel verfügbar?

Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Strategien, die baulich angelegte flexible Zuordenbarkeit von Räumlichkeiten zu erhalten.

Person mit Umzuugskartons

MIETE

Untervermietung

Zur Zulässigkeit der Untervermietung von Räumen oder auch Einliegerwohnungen können Regelungen getroffen werden.

Tausch

Wohnungsbörse München

Wechsel innerhalb der beiden Münchner Wohnungsgesellschaften GWG und GEWOFAG möglich. Die Miete der getauschten Wohnungen bleibt jeweils unverändert. Tatsächlich werden große Wohnungen derzeit dennoch kaum aufgegeben.

Mehr Möglichkeiten bieten sich bei Vernetzung mehrerer Bestandshalter, wie es Schweizer Genossenschaften praktizieren.

GENOSSENSCHAFT

Vorgaben zur Belegung

Üblich sind Vorgaben zur max. Wohnfläche je Person des Haushalts bei Übernahme einer Wohnung.

Innerhalb von Genossenschaften können Regelungen zum Tausch von Wohnungen ohne Erhöhung des Nutzungsentgelts getroffen werden.

Es fällt leichter, eine (zu) große Wohnung aufzugeben, wenn davon auszugehen ist, bei Bedarf wieder eine solche zu bekommen.

In der Schweiz gängig sind weitergehende Regelungen zur Anpassung der Wohnungsgröße bei Veränderung des Haushalts, je nach verfügbaren Tauschangeboten.

Vermietungskriterien der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz, Studie BWO (CH) Bundesamt für Wohnungswesen, 2012
www.bwo.admin.ch

EIGENTUM

Vermietung

Die variable Verfügbarkeit bleibt erhalten bei Nutzung abteilbarer Räume innerhalb einer Familie, z.B. für Großeltern oder ältere Jugendliche.

Alternativ funktioniert ein Tandem Eigentümer*in als Selbstnutzer der meist größeren Wohneinheit und Vermietung der Einliegerwohnung / Schaltzimmer für eher mittelfristigem Wohnbedarf, wie Student*innen, Menschen mit multilokalen Arbeitsplätzen, befristeten Arbeitsverhältnissen oder in anderen Übergangssituationen.

gemeinschaftliche Nutzung

Räume in gemeinschaftlichem Besitz, definiert als Gemeinschaftseigentum mit Regelungen zur Bestimmung der Verwendung, Betrieb und Instandhaltung.

Die Räume können tatsächlich gemeinsam genutzt werden oder den einzelnen Bewohnern temporär überlassen werden, z.B. als Gästezimmer, Home Office oder Zimmer für Au Pair.

VERNETZUNG

ASTUS

ASTUS

EU-Projekt: Intensivere Wohnraumnutzung im Bestand

  • Motivation für Wohnungstausch
  • Aufnahme neuer Mitbewohner*innen außerhalb der Familie
  • Geeignete Maßnahmen zur baulichen Anpassung vorhandenen Wohnraums
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